Berlin, 02.07.2019: Fotografin Angelika Kohlmeier lässt Redakteur von israel-trail.com mit Gegenstandswert von EUR 13.843,35 für Verwendung eines Fotos eines beliebten Politikers abmahnen. Trotz Bildnachweis! Die Abmahnwelle „Angelika Kohlmeier“ scheint sich gezielt an Vereine und gemeinnützige Vereine mit Israel-Hintergrund, sowie eine Organisation für die Rechte von Lesben und Schwule zu richten.
Nicht jeder, der Israel liebt, lässt andere abmahnen
Nach unseren Recherchen handelt es sich hier um eine systematische und womöglich profitgetriebene Abmahnserie. Der offensichtlich beteiligte Prozeßfinanzierer und Bildersuchdienst schreibt auf seiner Webseite bemerkenswert freimütig: „Kosten für Sie? 70% Gewinn! Für unseren Service zahlen Sie weder Gebühren noch Anwaltskosten. …“ 1). Unseren Recherchen zu Folge könnten jedoch gerade ganz kleine, gemeinnützige und absolut ideell ausgerichtete Vereine betroffen sein. Daher sehen wir hier ein begründetes öffentliches Interesse an einer entsprechenden Berichterstattung und Aufklärung anderer gegenüber über diese von Frau Kohlmeier beauftragten Abmahnwelle. Jedoch scheint es in unserem Fall nicht einmal geholfen zu haben, ein Bild mit Einverständnis nebst Bildnachweis zu verwenden. Zudem richtet sich die Abmahnung erstaunlicherweise nicht an den Betreiber der Webseite, sondern an den Redakteur. Hier stehen viele Fragen im Raum.
Download mit Einverständnis
Was ist geschehen? In unserem Fall haben wir ein offizielles Pressefoto eines beliebten Politikers (Zustimmung erfolgt) unter ausdrücklicher Beachtung „Bildnachweis Angelika Kohlmeier“ verwendet, so wie es vorgesehen und gewünscht war. Die Fotografin selbst hatte Kenntnis vom Downloadbereich (und den exakten Formulierungen) und war mit der Verwendung des Fotos mit Bildnachweis einverstanden. Die hat die Fotografin auch unserer Redaktion noch einmal in einem Telefonat mit unserer Redaktion ausdrücklich bestätigt. Weshalb also unser Redakteur trotzdem ganz persönlich angegangen wird, bleibt weiterhin ihr Geheimnis.
Falsche Anschuldigungen? Falsche Person?
Ungeachtet dessen – und unserer Ansicht nach völlig zu Unrecht – lässt die Fotografin also unseren Redakteur Christian Seebauer abmahnen (nicht den Betreiber dieser Webseite) und behauptet noch dazu völlig zu Unrecht, ein Bildnachweis sei nicht ordnungsgemäß angebracht worden. Als Gegenstandswert wird ein fast schon aberwitzig anmutender Betrag von EUR 13.843,35 (!) für ein simples Foto angesetzt. Hier sieht sich die Fotografin mit Ihrem Schnappschuss offensichtlich auf Augenhöhe mit weltbekannten Künstlern.
Trotzdem müssen wir uns gezwungenermaßen leider mit dieser Abmahnung auseinandersetzen.
Screenprint zur Abmahnwelle von Angelika Kohlmeier
Was Sie für Ihren Blog unbedingt beachten sollten:
Verwenden Sie am besten ausschließlich eigenes, oder vom Urheber freigegebenes Bildmaterial
Achten Sie auf einen korrekten Bildnachweis, falls gefordert
Dokumentieren Sie mit Screenprints grundsätzlich, wo und unter welchen Konditionen sie das Bildmaterial entnommen haben
Holen Sie Genehmigungen immer schriftlich ein
Verhindern Sie die Protokollierung Ihres Blogs durch die archive.org
Verwenden Sie keine Datumsbezogenen Ordnerstrukturen auf Ihrer Webseite (also z.B. bei WordPress kein /wp-content/ uploads / 2017/ 09 etc.)
Überlegen Sie sich, ob Sie einen umfangreichen Blog selbst betreiben möchten, wenn Sie in Deutschland ihren Sitz haben
Ignorieren Sie keine Abmahnung
Unterschreiben Sie keine Unterlassungserklärung auf die Schnelle
Wehren Sie sich gegen Abmahnungen grundsätzlich mit einem spezialisierten Fachanwalt, auch dann, wenn die Abmahnung womöglich völlig unberechtigt ist
Auch wenn Sie alles richtig gemacht haben, sind Sie vor Abmahnungen – wie unser Fall zeigt – leider nicht gefeit.
Womöglich ein PR-Supergau, den gar keiner will
Aber auch für diejenigen, die einen solchen Fotografen womöglich im festen Vertrauen auf ein bestimmungsgemäß verwendbares Pressefoto beauftragt und womöglich bezahlt haben, könnte sich ein solcher Vorgang schnell zum Ärgernis und für den Abmahnenden selbst wömöglich zum absoluten PR-Supergau entwickeln.
Auch insofern besteht hier ein hohes Interesse an einer Berichterstattung und an entsprechender Aufklärung über die aktuelle Abmahnwelle der Fotografin Angelika Kohlmeier: Denn im Prinzip müssen Auftraggeber (z.B. Firmen und Politiker) ja künftig befürchten, hier Pressefotos anzubieten, mit denen sie ihre, vielleicht sogar wohlmeinenden Berichterstatter, evtl. einer möglichen nicht unerheblichen Abmahngefahr aussetzen könnten. Und auch Fotografen sollten immer abwägen.
Der aktuelle Vorgang kann unseres Erachtens von niemanden – abgesehen vielleicht der abmahnenden Partei – so gewollt sein. Auch hier hatten wir zunächst noch Zweifel, ob dies so gewollt ist. Jedoch scheint die Fotografin, die die Abmahnwelle losgetreten hat, selbst keinerlei Skrupel dabei zu haben, auch ungeprüfte und womöglich vollkommen unzutreffende Abmahnungen zustellen zu lassen.
„Ein Jude bietet mir liebvoll Wasser an und umarmt dann mich sogar. Er konnte nicht wissen, dass seine Nächstenliebe bei mir noch heute so sehr nachwirkt!“ – Christian Seebauer
„Wer für Israel schreibt, ist immer einem gewissen Risko ausgesetzt. Wenigstens kennt man in diesem Fall Ross und Reiter und kann sich sein eigenes Urteil bilden!“
Werner
Von unserer Redaktion auf die völlig falsche und aus der Luft gegriffene Abmahnung angesprochen, wollte die Fotografin die Abmahnung im Vorfeld auch dann noch nicht zurückziehen und war noch nicht einmal bereit diese zu prüfen. Es sei ihr egal und ihr Anwalt würde sie nichts kosten.
Allerdings: Eine All-Inklusive-Prozessfinanzierung schützt vor eigenen Fehlern nicht.
Der von der Fotografin in Anspruch genommene Bildersuchdienst hat auf unsere Anfrage hin sehr rasch, ausführlich und äußerst vernünftig geantwortet. U.a. teilte er uns mit „Es ist richtig, dass wir unseren Kunden grundsätzlich empfehlen, nicht gegen gemeinnützige Organisationen und Vereine vorzugehen. Diese Empfehlung wird nicht nur über unsere Webseite transportiert, sondern auch jedem Neu-Kunden gegenüber ausgesprochen.„. Weshalb die Fotografin dennoch anscheinend gegen Vereine vorzugehen scheint und in unserem Fall gegen unseren Redakteur vorgeht bleibt unklar.
„Wer Jagd auf Israelfreunde macht, sollte sich schon klar darüber sein, was er tut.“
Andy Eggert, Vorstand Allgäuer Israelfreunde e.V.
„Zum ersten Mal im Leben trage ich Kippa und gehe dankbar in die Synagoge von Tsafed“ – Christian Seebauer
13.843,35 Euro für einen einfachen Schnapschuss?
Die Anwälte schreiben: „In Anbetracht der Qualität sowie des enormen Aufwands zur Anfertigung der Werke unserer Mandantin (…) ist ein Gegenstandswert von 12.000,00 Euro pro Lichtbildwerk für die erste Verletzugshandlung ebenso angemessen, wie die Ansetzung einer 1,3 Geschäftsgebühr“
Gegenstandswert „13.843,5 Euro“
Erst vollen Vorteil genießen, dann abmahnen?
In unserem Fall lässt die Abmahnende Angelika Kohlmeier von ihren Anwälten vortragen, „nicht ordnungsgemäß als Urheberin benannt“ worden zu sein.
Dabei war der Bildnachweis auf israel-trail.com derart sichtbar in großer Schrift und für die Fotografin somit äußerst werbewirksam angebracht, dass allein sogar schon der Suchbegriff „Bildnachweis Angelika Kohlmeier“ einen eigenständigen Google-Treffer unter den ersten Treffern erzielte – mehr gewinnbringende Aufmerksamkeit geht kaum:
Anm. d. Red: Unsere Leser/Innen können das übrigens auch heute noch jederzeit mit einer eigenen Google-Suche „Bildnachweis Angelika Kohlmeier“ selbst ganz einfach nachvollziehen.
Screenprint 07/2019: Bildnachweis zu Gunsten der Fotografin Angelika Kohlmeier sogar als eigenständiger und Dank von uns betriebener SEO-Maßnahmen prominenter Google-Treffer – trotzdem hat israel-trail.com eine Abmahnung mit Gegenstandswert von EUR 13.843,35 (!) erhalten
Bildnachweis Angelika Kohlmeier, der von ihr bestritten wird
„Das wahre Leben bietet mehr als Abmahnungen. Danke an meine Freunde und Danke an alle, die mir in Israel pure Freude und Nächstenliebe geschenkt haben!“ – Christian Seebauer
Darüber hinaus wurden Seitens israel-trail.com nicht nur – wie gewünscht – ein entsprechender Bildnachweis zu Gunsten der Fotografin veröffentlicht, sondern darüber hinaus auch noch freiwillig und proaktiv hochwirksame zusätzliche SEO-Maßnahmen eingeführt (SEO: Suchmaschinenoptimierung, oder englisch search engine optimization, bezeichnet Maßnahmen, die dazu dienen, dass Webseiten und deren Inhalte im organischen Suchmaschinenranking (Natural Listings) auf vorderen Plätzen erscheinen – Quelle https://de.wikipedia.org/wiki/Suchmaschinenoptimierung) –
Quasi eine direkte Empfehlung und Danksagung der Redaktion für die Fotografin – für menschliche Betrachter und auch für Suchmaschinen. Die Fotografin hätte leicht selbst nachvollziehen können, dass unsere Redaktion buchstäblich alles dafür getan hat, sie als Urheberin nicht nur zu benennen, sondern darüber hinausgehend sie auch zu unterstützen:
1. Selbst der Dateiname des Fotos wurde von israel-trail.com eigens noch zusätzlich um den Bildnachweis zu Gunsten der Fotografin ergänzt.
2. Ein sog. „Alt-Tag“ wurde für das Foto zusätzlich eigens noch in den Quelltext eingeführt und mit einem weiteren – auch für Suchmaschinen gewinnbringenden Bildnachweis – zu Gunsten der Fotografin gesetzt.
3. Ein Bildnachweis wurde in normal großer Schriftgröße gut lesbar veröffentlicht
Und so sah der Bildnachweis auf unserer Webseite aus:
Bildnachweis zu Gunsten Angelika Kohlmeier, die uns mit dem mit Gegenstandswert von EUR 13.843,35 abmahnen lässt
Screenprint zur Abmahnwelle der Angelika Kohlmeier trotz Bildnachweis
In einem Telefonat mit israel-trail.com am 12.07.2019 erklärte Angelika Kohlmeier, „dass sie niemals Fotos abmahnen lassen würde, wenn sie als Urheberin auf der Webseite benannt werden würde.“
Auf unseren Einwand hin, dass eben genau dies in unserem Falle passieren würde, reagierte sie gleichgültig und gab an, man könne sich ja mit ihrem Anwalt auseinandersetzen.
Zu einer eigenen Überprüfung der von uns vorgetragenen Sachlage und zur Deeskalation war die Abmahnerin gegenüber unserer Redaktion nicht bereit. Auf unsere Nachfrage, ob es denn zutreffe, dass sie gezielt kleine und auch gemeinnützige Vereine abmahnen lasse, legte sie auf.
„Glück braucht keine gemeiname Sprache. Nur wer sich total verrannt hat, kann es verpassen.“ – Christian Seebauer
Alles paletti? Leider nein!
Update 13.08.2019: Auch wenn die abmahnende Fotografin mittlerweile offensichtlich einige Abmahnung zurückgezogen hat, dürften Abgemahnte womöglich auf ihren nicht unerheblichen Anwaltskosten sitzen bleiben. Was den Fall unseres Redakteurs betrifft, der hier völlig zu Unrecht angegangen wurde, bleibt abzuwarten. Die Fotografin zeigte sich uneinsichtig und hat den Rechtsweg empfohlen (der weitere Kosten verursachen wird).
Update 17.07.2019: Die Anwaltskanzlei hat die Abmahnung gegen unseren Redakteur lediglich aus sog. „Opportunitätsgründen“ zurückgenommen. Update 11.08.2019: Angelika Kohlmeier teilte mit, dass ihr die unserem Redakteur völlig zu Unrecht entstandenen Rechtsanwaltskosten egal seien, sie wolle dafür auch nicht aufkommen (Telefonat 11.08.2019), wer solle hier doch mit ihrem Anwalt streiten.
I love Israel
Die Abmahnwelle „Angelika Kohlmeier“ scheint sich an Vereine und gemeinnützige Vereine mit Israel-Hintergrund, sowie eine Organisation für die Rechte von Lesben und Schwule zu richten…
… obwohl sogar der, offenbar im Hintergrund stehende Bildersuchdienst und Prozessfinanzierer auf seiner Webseite explizit angibt: „Wir empfehlen, keine gemeinnützigen Organisationen und Vereine abzumahnen.“.
„Gier frisst Hirn! Bei allem Verständnis für Urheberrechte scheint sich die Fotografin hier am Ende ihr eigenes Grab zu schaufeln. Dass sie bis dahin alle anderen mit nach unten zieht und Schaden verursacht, scheint sie nicht zu stören„
Sarah – bloggt für den israel-trail.com
Bitte unterstütze uns!
Mit einer kleinen Aufmerksamkeit kannst Du ein starkes Zeichen setzen und persönlich dabei helfen, dass wir uns weiterhin darauf konzentrieren können, über den Israel Trail, über Israel und seine unendlich lieben Menschen zu berichten. Jeder Cent hilft, dass wir uns auf das Wesentliche konzentrieren können! In diesem Falle gibst Du vielleicht nicht nur einen „Kaffee“ für die Redaktion aus, sondern hilfst uns ganz konkret dabei, diesen – nun massiv bedrohten – Blog auch in Zukunft am Leben zu erhalten. Wenn Du ein großes Herz hast und uns helfen möchtest, weiter zu existieren, danken wir Dir sehr dafür! Dein Einsatz zählt. Jede Zuwendung es wert! Dankeschön und Toda Raba!
Sag uns bitte per Email Bescheid, wenn wir Dich mit Deiner lieben Unterstützung namentlich (oder einem Pseudonym) erwähnen dürfen und Dir für Deine Hilfe hier im Beitrag offiziell danken dürfen! Die Frage nach dem „Kaffee“ ist für unseren Blog auf Grund der Abmahnung von Angelika Kohlmeier auch eine existenzielle Frage geworden. Spende, damit wir dagegen halten können!
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Wir schreiben hier in unserer Freizeit und freuen uns über Deine Anerkennung.
Du möchtest selbst an dieser Diskussion teilnehmen, etwas dazu aus Deiner Sicht schreiben oder ein kurzes Statement dazu abgeben? Dann melde Dich gerne per Email unter info@israel-trail.com , denn die Kommentarfunktion haben wir auf Grund permanent eingehender antisemitscher Äußerungen leider abgestellt.
– Ein Beitrag der Frontmedia LLC –
1) Quelle Zitat https://copylio.de/
Feindbild Israel? Bilde Dir Deine eigene Meinung. Hier gibt es das absolut positive Buch über Israel und seine hilfsbereiten Menschen:
Mit dem Kauf unterstützt Du unseren Blogger Christian ganz persönlich und bekommst, wenn Du möchtest, eine ganz persönliche handschriftlich Widmung für Dich als Dankeschön!
Update 12.08.2019: Die Redaktion bedankt sich für die zahlreichen Zusendungen, die uns Mut machen und die vielen Kaffee-Spenden. Hier geht es gar nicht ums Geld, sondern um Achtsamkeit. Und die kommt bei uns an! Ganz persönlich sagen wir Danke. Eure Reaktionen bewegen uns!
Wer sich im Internet für Jüdisches Leben engagiert, oder für Israel und seine Menschen, könnte ganz schnell eine Abmahnung erhalten. Es reicht im Zusammenhang mit „Israel“ oder „Jude“ womöglich bereits die Wiedergabe eines simplen Schnappschusses ohne jegliche Schöpfungshöhe, um mit Streitwerten von mehr als 13.000 Euro überzogen zu werden. Wer sich da nicht wehren kann, kann einpacken. Nicht per se darf man Abmahnern/Innen wie z.B. Angelika Kohlmeier Antisemitismus unterstellen. Jedoch dürfen diese und ähnliche Abmahnwellen durchaus hinterfragt werden (Interview mit Rechtsanwalt Tille). Denn sie gefährden gemeinnütziges Engagement ebenso, wie die Reputation der Auftraggeber der Fotos. Ein Politiker, der für ein ...
Wer in Deutschland mit Engagement und Herzblut eine Webseite betreibt, könnte schnell zur Zielscheibe von systematisch betriebenen Abmahnungen werden. Doch vielen idealistischen Bloggern und Webseitenbetreibern scheint buchstäblich erst dann ein Licht aufzugehen, wenn sie urplötzlich mit 5-Stelligen Streitwerten überzogen werden. Für einen kleinen Blog könnte eine geldgierige Abmahnwelle wie z.B. die der Berliner Fotografin Angelika Kohlmeier schnell das Aus bedeuten. Richtig pervers wird es, wenn gemeinnütziges Engagement, Schwulen-und Lesben-Blogs oder Israelblogs angegriffen werden. Wir haben uns erfolgreich gegen Angelika Kohlmeier gewehrt und zeigen, dass Abmahner durchaus auch leer ausgehen können! Redakteur Christian Seebauer im Gespräch mit dem Rechtsform-Experten Jochen Hüls ...
BERLIN. Agelika Kohlmeier – eine Berliner Fotografin – lässt den Redakteur Christian Seebauer des israel-trail.com wegen der Verwendung eines offiziellen und zur Verwendung genehmigten Pressefotos eines bekannten Politikers privat mit einem Gegenstandswert von mehr als 13.800 Euro abmahnen. Womöglich weil sie hier doppelt Kasse machen möchte und womöglich weil sie die Orientierung verloren hat. Die Abmahnung ist an sich schon einmal völlig falsch adressiert und auch als Abmahnung selbst vollkommen unbegründet. Schaden verursacht sie unserem Engagement für Outdoor und Israel und unserem ehrenamtlichen Engagement dennoch. Denn wer immer sich für einen guten Zweck im Internet engagiert, muss hirnlose Angriffe wie ...
Abmahnung Angelika Kohlmeier Gesellschaftlicher Einsatz ist eine teuere Angelegenheit: Dies erfuhr mein Freund Christian Seebauer an der eigenen Brieftasche. Seit sechs Jahren betreibt er erfolgreich einen Israel-Blog. Ständige Hacker Angriffe von Antisemiten ist der 54-Jährige gewohnt. Eine Abmahnung mit einem Streitwert von über 13.000 Euro nicht. Was ist passiert? In seinem Blog veröffentlichte Christian einen Beitrag über Volker Beck. Beck ist ein Politiker der Bündnisgrünen, der sich dem Kampf gegen Antisemitismus verpflichtet fühlt. Zu einem Artikel gehört ein Bild, so fand Christian. Für Volker Beck kein Problem, für diesen Zweck hielt er im Pressebereich seiner Internetpräsenz ein Foto „frei an ...
Beitrag erschienen bei der Initiative Jachad e. V. mit der freundlichen Genehmigung zum Nachdruck. Originalbeitrag: https://jachad-ev.de/abmahnung-von-angelika-kohlmeier-antisemitisch/ Abmahnung von Angelika Kohlmeier: Antisemitisch oder einfach nur dumm? Fotografin Angelika Kohlmeier schießt mit grundloser Abmahnung gegen Israel-Trail-Autor. Streitwert 13.843,35 EUR. Unhaltbar. Nichts dahinter. Doch was bezweckt die Abmahnerin mit ihrem Angriff eigentlich? Wer sich für Israel, Judentum oder schlicht und einfach für unsere gemeinsame Freundschaft einsetzt, ist es in Deutschland womöglich leider längst gewohnt, ganz persönlich angegriffen zu werden. Die von der Berliner Fotografin Angelika Kohlmeier losgetretene Abmahnwelle gegen Redakteure, Blogs und Vereine verleiht diesem negativen Trend jedoch eine völlig neue Qualität. Man ...
Berlin, 02.07.2019: Fotografin Angelika Kohlmeier lässt Redakteur von israel-trail.com mit Gegenstandswert von EUR 13.843,35 für Verwendung eines Fotos eines beliebten Politikers abmahnen. Trotz Bildnachweis! Die Abmahnwelle "Angelika Kohlmeier" scheint sich gezielt an Vereine und gemeinnützige Vereine mit Israel-Hintergrund, sowie eine Organisation für die Rechte von Lesben und Schwule zu richten. Nach unseren Recherchen handelt es sich hier um eine systematische und womöglich profitgetriebene Abmahnserie. Der offensichtlich beteiligte Prozeßfinanzierer und Bildersuchdienst schreibt auf seiner Webseite bemerkenswert freimütig: „Kosten für Sie? 70% Gewinn! Für unseren Service zahlen Sie weder Gebühren noch Anwaltskosten. ...“ 1). Unseren Recherchen zu Folge könnten jedoch gerade ganz ...
Textauszug Israel-Trail.com Abmahnwelle Angelika Kohlmeier: Betroffen sind Israel-Webseiten (gemeinnützige Vereine/ Blogs) und Lesben/Schwulen-Webseite
Berlin, 02.07.2019: Fotografin Angelika Kohlmeier lässt Redakteur von israel-trail.com mit Gegenstandswert von EUR 13.843,35 für Verwendung eines Fotos eines beliebten Politikers abmahnen. Trotz Bildnachweis! Die Abmahnwelle "Angelika Kohlmeier" scheint sich gezielt an Vereine und gemeinnützige Vereine mit Israel-Hintergrund, sowie eine Organisation für die Rechte von Lesben und Schwule zu richten.
Nach unseren Recherchen handelt es sich hier um eine systematische und womöglich profitgetriebene Abmahnserie. Der offensichtlich beteiligte Prozeßfinanzierer und Bildersuchdienst schreibt auf seiner Webseite bemerkenswert freimütig: „Kosten für Sie? 70% Gewinn! Für unseren Service zahlen Sie weder Gebühren noch Anwaltskosten. ...“ 1). Unseren Recherchen zu Folge könnten jedoch gerade ganz kleine, gemeinnützige und absolut ideell ausgerichtete Vereine betroffen sein. Daher sehen wir hier ein begründetes öffentliches Interesse an einer entsprechenden Berichterstattung und Aufklärung anderer gegenüber über diese von Frau Kohlmeier beauftragten Abmahnwelle. Jedoch scheint es in unserem Fall nicht einmal geholfen zu haben, ein Bild mit Einverständnis nebst Bildnachweis zu verwenden. Zudem richtet sich die Abmahnung erstaunlicherweise nicht an den Betreiber der Webseite, sondern an den Redakteur. Hier stehen viele Fragen im Raum.
Download mit Einverständnis
Was ist geschehen? In unserem Fall haben wir ein offizielles Pressefoto eines beliebten Politikers (Zustimmung erfolgt) unter ausdrücklicher Beachtung "Bildnachweis Angelika Kohlmeier" verwendet, so wie es vorgesehen und gewünscht war. Die Fotografin selbst hatte Kenntnis vom Downloadbereich (und den exakten Formulierungen) und war mit der Verwendung des Fotos mit Bildnachweis einverstanden. Die hat die Fotografin auch unserer Redaktion noch einmal in einem Telefonat mit unserer Redaktion ausdrücklich bestätigt. Weshalb also unser Redakteur trotzdem ganz persönlich angegangen wird, bleibt weiterhin ihr Geheimnis.
Falsche Anschuldigungen? Falsche Person?
Ungeachtet dessen - und unserer Ansicht nach völlig zu Unrecht - lässt die Fotografin also unseren Redakteur Christian Seebauer abmahnen (nicht den Betreiber dieser Webseite) und behauptet noch dazu völlig zu Unrecht, ein Bildnachweis sei nicht ordnungsgemäß angebracht worden. Als Gegenstandswert wird ein fast schon aberwitzig anmutender Betrag von EUR 13.843,35 (!) für ein simples Foto angesetzt. Hier sieht sich die Fotografin mit Ihrem Schnappschuss offensichtlich auf Augenhöhe mit weltbekannten Künstlern.
Trotzdem müssen wir uns gezwungenermaßen leider mit dieser Abmahnung auseinandersetzen.
Was Sie für Ihren Blog unbedingt beachten sollten:
Verwenden Sie am besten ausschließlich eigenes, oder vom Urheber freigegebenes Bildmaterial
Achten Sie auf einen korrekten Bildnachweis, falls gefordert
Dokumentieren Sie mit Screenprints grundsätzlich, wo und unter welchen Konditionen sie das Bildmaterial entnommen haben
Holen Sie Genehmigungen immer schriftlich ein
Verhindern Sie die Protokollierung Ihres Blogs durch die archive.org
Verwenden Sie keine Datumsbezogenen Ordnerstrukturen auf Ihrer Webseite (also z.B. bei Wordpress kein /wp-content/ uploads / 2017/ 09 etc.)
Überlegen Sie sich, ob Sie einen umfangreichen Blog selbst betreiben möchten, wenn Sie in Deutschland ihren Sitz haben
Ignorieren Sie keine Abmahnung
Unterschreiben Sie keine Unterlassungserklärung auf die Schnelle
Wehren Sie sich gegen Abmahnungen grundsätzlich mit einem spezialisierten Fachanwalt, auch dann, wenn die Abmahnung womöglich völlig unberechtigt ist
Auch wenn Sie alles richtig gemacht haben, sind Sie vor Abmahnungen - wie unser Fall zeigt - leider nicht gefeit.
Womöglich ein PR-Supergau, den gar keiner will
Aber auch für diejenigen, die einen solchen Fotografen womöglich im festen Vertrauen auf ein bestimmungsgemäß verwendbares Pressefoto beauftragt und womöglich bezahlt haben, könnte sich ein solcher Vorgang schnell zum Ärgernis und für den Abmahnenden selbst wömöglich zum absoluten PR-Supergau entwickeln.
Auch insofern besteht hier ein hohes Interesse an einer Berichterstattung und an entsprechender Aufklärung über die aktuelle Abmahnwelle der Fotografin Angelika Kohlmeier: Denn im Prinzip müssen Auftraggeber (z.B. Firmen und Politiker) ja künftig befürchten, hier Pressefotos anzubieten, mit denen sie ihre, vielleicht sogar wohlmeinenden Berichterstatter, evtl. einer möglichen nicht unerheblichen Abmahngefahr aussetzen könnten. Und auch Fotografen sollten immer abwägen.
Der aktuelle Vorgang kann unseres Erachtens von niemanden - abgesehen vielleicht der abmahnenden Partei - so gewollt sein. Auch hier hatten wir zunächst noch Zweifel, ob dies so gewollt ist. Jedoch scheint die Fotografin, die die Abmahnwelle losgetreten hat, selbst keinerlei Skrupel dabei zu haben, auch ungeprüfte und womöglich vollkommen unzutreffende Abmahnungen zustellen zu lassen.
"Wer für Israel schreibt, ist immer einem gewissen Risko ausgesetzt. Wenigstens kennt man in diesem Fall Ross und Reiter und kann sich sein eigenes Urteil bilden!"
Werner
Von unserer Redaktion auf die völlig falsche und aus der Luft gegriffene Abmahnung angesprochen, wollte die Fotografin die Abmahnung im Vorfeld auch dann noch nicht zurückziehen und war noch nicht einmal bereit diese zu prüfen. Es sei ihr egal und ihr Anwalt würde sie nichts kosten.
Allerdings: Eine All-Inklusive-Prozessfinanzierung schützt vor eigenen Fehlern nicht.
Der von der Fotografin in Anspruch genommene Bildersuchdienst hat auf unsere Anfrage hin sehr rasch, ausführlich und äußerst vernünftig geantwortet. U.a. teilte er uns mit "Es ist richtig, dass wir unseren Kunden grundsätzlich empfehlen, nicht gegen gemeinnützige Organisationen und Vereine vorzugehen. Diese Empfehlung wird nicht nur über unsere Webseite transportiert, sondern auch jedem Neu-Kunden gegenüber ausgesprochen.". Weshalb die Fotografin dennoch anscheinend gegen Vereine vorzugehen scheint und in unserem Fall gegen unseren Redakteur vorgeht bleibt unklar.
"Wer Jagd auf Israelfreunde macht, sollte sich schon klar darüber sein, was er tut."
Andy Eggert, Vorstand Allgäuer Israelfreunde e.V.
13.843,35 Euro für einen einfachen Schnapschuss?
Die Anwälte schreiben: "In Anbetracht der Qualität sowie des enormen Aufwands zur Anfertigung der Werke unserer Mandantin (...) ist ein Gegenstandswert von 12.000,00 Euro pro Lichtbildwerk für die erste Verletzugshandlung ebenso angemessen, wie die Ansetzung einer 1,3 Geschäftsgebühr"
Gegenstandswert "13.843,5 Euro"
Erst vollen Vorteil genießen, dann abmahnen?
In unserem Fall lässt die Abmahnende Angelika Kohlmeier von ihren Anwälten vortragen, "nicht ordnungsgemäß als Urheberin benannt" worden zu sein.
Dabei war der Bildnachweis auf israel-trail.com derart sichtbar in großer Schrift und für die Fotografin somit äußerst werbewirksam angebracht, dass allein sogar schon der Suchbegriff "Bildnachweis Angelika Kohlmeier" einen eigenständigen Google-Treffer unter den ersten Treffern erzielte - mehr gewinnbringende Aufmerksamkeit geht kaum:
Anm. d. Red: Unsere Leser/Innen können das übrigens auch heute noch jederzeit mit einer eigenen Google-Suche "Bildnachweis Angelika Kohlmeier" selbst ganz einfach nachvollziehen.
Screenprint 07/2019: Bildnachweis zu Gunsten der Fotografin Angelika Kohlmeier sogar als eigenständiger und Dank von uns betriebener SEO-Maßnahmen prominenter Google-Treffer - trotzdem hat israel-trail.com eine Abmahnung mit Gegenstandswert von EUR 13.843,35 (!) erhalten
Darüber hinaus wurden Seitens israel-trail.com nicht nur - wie gewünscht - ein entsprechender Bildnachweis zu Gunsten der Fotografin veröffentlicht, sondern darüber hinaus auch noch freiwillig und proaktiv hochwirksame zusätzliche SEO-Maßnahmen eingeführt (SEO: Suchmaschinenoptimierung, oder englisch search engine optimization, bezeichnet Maßnahmen, die dazu dienen, dass Webseiten und deren Inhalte im organischen Suchmaschinenranking (Natural Listings) auf vorderen Plätzen erscheinen - Quelle https://de.wikipedia.org/wiki/Suchmaschinenoptimierung) -
Quasi eine direkte Empfehlung und Danksagung der Redaktion für die Fotografin - für menschliche Betrachter und auch für Suchmaschinen. Die Fotografin hätte leicht selbst nachvollziehen können, dass unsere Redaktion buchstäblich alles dafür getan hat, sie als Urheberin nicht nur zu benennen, sondern darüber hinausgehend sie auch zu unterstützen:
1. Selbst der Dateiname des Fotos wurde von israel-trail.com eigens noch zusätzlich um den Bildnachweis zu Gunsten der Fotografin ergänzt.
2. Ein sog. "Alt-Tag" wurde für das Foto zusätzlich eigens noch in den Quelltext eingeführt und mit einem weiteren - auch für Suchmaschinen gewinnbringenden Bildnachweis - zu Gunsten der Fotografin gesetzt.
3. Ein Bildnachweis wurde in normal großer Schriftgröße gut lesbar veröffentlicht
Und so sah der Bildnachweis auf unserer Webseite aus:
Bildnachweis zu Gunsten Angelika Kohlmeier, die uns mit dem mit Gegenstandswert von EUR 13.843,35 abmahnen lässt
In einem Telefonat mit israel-trail.com am 12.07.2019 erklärte Angelika Kohlmeier, "dass sie niemals Fotos abmahnen lassen würde, wenn sie als Urheberin auf der Webseite benannt werden würde."
Auf unseren Einwand hin, dass eben genau dies in unserem Falle passieren würde, reagierte sie gleichgültig und gab an, man könne sich ja mit ihrem Anwalt auseinandersetzen.
Zu einer eigenen Überprüfung der von uns vorgetragenen Sachlage und zur Deeskalation war die Abmahnerin gegenüber unserer Redaktion nicht bereit. Auf unsere Nachfrage, ob es denn zutreffe, dass sie gezielt kleine und auch gemeinnützige Vereine abmahnen lasse, legte sie auf.
Alles paletti? Leider nein!
Update 13.08.2019: Auch wenn die abmahnende Fotografin mittlerweile offensichtlich einige Abmahnung zurückgezogen hat, dürften Abgemahnte womöglich auf ihren nicht unerheblichen Anwaltskosten sitzen bleiben. Was den Fall unseres Redakteurs betrifft, der hier völlig zu Unrecht angegangen wurde, bleibt abzuwarten. Die Fotografin zeigte sich uneinsichtig und hat den Rechtsweg empfohlen (der weitere Kosten verursachen wird).
Update 17.07.2019: Die Anwaltskanzlei hat die Abmahnung gegen unseren Redakteur lediglich aus sog. "Opportunitätsgründen" zurückgenommen.
Update 11.08.2019: Angelika Kohlmeier teilte mit, dass ihr die unserem Redakteur völlig zu Unrecht entstandenen Rechtsanwaltskosten egal seien, sie wolle dafür auch nicht aufkommen (Telefonat 11.08.2019), wer solle hier doch mit ihrem Anwalt streiten.
Die Abmahnwelle "Angelika Kohlmeier" scheint sich an Vereine und gemeinnützige Vereine mit Israel-Hintergrund, sowie eine Organisation für die Rechte von Lesben und Schwule zu richten...
... obwohl sogar der, offenbar im Hintergrund stehende Bildersuchdienst und Prozessfinanzierer auf seiner Webseite explizit angibt: „Wir empfehlen, keine gemeinnützigen Organisationen und Vereine abzumahnen.“.
"Gier frisst Hirn! Bei allem Verständnis für Urheberrechte scheint sich die Fotografin hier am Ende ihr eigenes Grab zu schaufeln. Dass sie bis dahin alle anderen mit nach unten zieht und Schaden verursacht, scheint sie nicht zu stören"
Sarah - bloggt für den israel-trail.com
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Abmahnwelle Angelika Kohlmeier: Betroffen sind Israel-Webseiten (gemeinnützige Vereine/ Blogs) und Lesben/Schwulen-Webseite
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[1] => Falsche Anschuldigungen? Falsche Person?
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