Abmahner können auch leer aus gehen. Gut so!

Foto Israel National Trail, Beitrag Abmahnungen gegen Internetblogs? Feige ist, wer einfach zahltWer in Deutschland mit Engagement und Herzblut eine Webseite betreibt, könnte schnell zur Zielscheibe von systematisch betriebenen Abmahnungen werden. Doch vielen idealistischen Bloggern und Webseitenbetreibern scheint buchstäblich erst dann ein Licht aufzugehen, wenn sie urplötzlich mit 5-Stelligen Streitwerten überzogen werden. Für einen kleinen Blog könnte eine geldgierige Abmahnwelle wie z.B. die der Berliner Fotografin Angelika Kohlmeier schnell das Aus bedeuten. Richtig pervers wird es, wenn gemeinnütziges Engagement, Schwulen-und Lesben-Blogs oder Israelblogs angegriffen werden. Wir haben uns erfolgreich gegen Angelika Kohlmeier gewehrt und zeigen, dass Abmahner durchaus auch leer ausgehen können!

Redakteur Christian Seebauer im Gespräch mit dem Rechtsform-Experten Jochen Hüls. Hier unter Outdoorfreunden wie immer in der per-Du-Form.

Foto Israel National Trail, Beitrag Abmahnungen gegen Internetblogs? Feige ist, wer einfach zahlt

Es gibt begnadete und sozial engagierte Fotografen wie Johannes Elze (Bild), aber leider auch solche, die gemeinnützig orientiertes Engagement lieber mit Abmahnungen torpedieren. Dabei kann der Schuss für Abmahner/Innen schnell auch nach hinten los gehen.

 

Blogbetreiber riskieren schnell mal hohe Streitwerte und Abmahnsummen

Mehr als 13.000 Euro Streitwert für einen simplen Schnappschuss – zuvor genehmigt wohlgemerkt – standen im Raum. Weil hier auf israel-trail.com nicht kommerzielle Ziele im Vordergrund stehen und Autoren/Innen sich mit großer Begeisterung ehrenamtlich für soziales Engagement einsetzen und noch dazu die Abmahnung jeglicher Grundlage entbehrte, haben wir uns nun dazu entschlossen, künftiegn Abmahnern/Innen gründlich einen Strich durch die Rechnung zu machen und auch anderen Blogbetreiber/Innen ein paar wertvolle Erfahrungen weiter zu geben. Was Abmahnungen anbelangt: Andere bezahlen. Wir nicht.

Übrigens: Wer Fragen hat, darf sich gerne jederzeit an Christian Seebauer oder Jochen Hüls wenden. Wer einen Juristen speziell im Firmen/ Steuerrecht braucht, dem empfehlen wir weiter unten die Fachbeiträge von RA Robert Tille.

 

Christian Jochen, seit vielen Jahren stehst Du dem Outdoorblog israel-trail.com nun sehr engagiert mit Rat und Tat zur Seite. Damals war eine eigene Rechtsform für Blogger – noch dazu im Ausland – kaum vorstellbar. Aber bedrohliche Angriffs-Szenarien, die deutschen Webseitenbetreiber/Innen begegnen (z.B. systematische Abmahnungen), die waren auch damals schon da. Selbst wenn man sich für eine gute Sache einsetzt, z.B. für einen gemeinnützigen Verein, einen Wanderblog, oder für die Deutsch-Israelische Freundschaft und alles richtig macht ist man vor Abmahnwahnsinn als deutsche/r Webseitenbetreiber/In nicht gefeit. Eine Firmengründung in den USA oder sonst wo scheint allerdings nach wie vor vielen Webseitenbetreibern undenkbar, doch es gibt gute Gründe dafür…
Jochen Da hast Du sicherlich Recht, Christian. Der große Limited-Boom begann 2003, seitdem haben sich nach Untersuchungen des Statistischen Bundesamts weit über 100.000 Limiteds in Deutschland niedergelassen. Wegen der Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen (wie zuletzt mit dem Brexit) gab es allerdings immer wieder Paradigmenwechsel; die am besten geeignete Gestaltung bedarf stets zunächst einer genauen Analyse der verfolgten Ziele. So hat der Blog israel-trail.com das ja seinerzeit auch gehandhabt und sich dann bewusst nicht für eine englische Limited, sondern für eine US-LLC entschieden.

Hinweis: Wir sind keine Juristen. Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung, sondern lediglich persönliche Meinungen und Erfahrungen dar. Dipl. Ing. Univ. Christian Seebauer ist Webdesigner und Datenforensiker, Jochen Hüls ist Spezialist für Rechtsformen. Mehr dazu ->

Webseitenbetreiber eine LLC? Absolut normal.

Jochen Hüls ist Geschäftsführer der Companea GmbH & Co. KG und beantwortet Bloggern/Innen – wenn es um legitime und ehrenwerte Anliegen geht – auch Fragen zur Gründung einer Rechtsform im Ausland. Mehr dazu ->

Christian Manch einer würde bei einem Firmensitz im Ausland sofort an Steuervermeidungs-Modelle oder etwas Illegales denken. Darum geht es aber womöglich vielen bodenständigen Webseitenbetreibern absolut gar nicht. Sie alle zahlen gerne ihre Steuern in Deutschland. Doch sie wollen nicht jede Woche wegen irgendetwas abgemahnt werden, nur weil in Deutschland anscheinend jeder irgendwie alles und jeden abmahnen will und dem anderen kostbare Zeit und Geld raubt. In den USA könnten Streitwerte bekanntermaßen extrem viel höher sein. Aber auch die Risiken der Angreifer sind womöglich nicht ganz so ohne. Nach meiner Erfahrung als Webdesigner und meiner Kunden/Innen scheinen sich die meisten offenbar dann anscheinend doch sehr genau zu überlegen, ob sie wirklich einen Webseitenbetreiber als juristische Person in den Vereinigten Staaten angreifen wollen. Bekannt sind mir jedenfalls noch keine für Abmahner erfolgreich verlaufene Fälle.
Jochen Der Schutz vor Abmahnungen ist sicherlich ein häufiges Motiv für die Gründung einer Auslandsgesellschaft, daneben spielen aber auch Aspekte wie Asset Protection, internationale Expansion oder schlicht die oft erheblich geringeren Bürokratiehürden von Auslandsgesellschaften eine Rolle. Wie Du weißt, müssen LLC’s keine Bilanzen veröffentlichen. Das gilt sogar dann, wenn eine deutsche Zweigniederlassung beim Handelsregister eingetragen ist. Dem Unternehmer bleibt damit schlicht mehr Zeit für sein Kerngeschäft!
Foto Israel National Trail, Beitrag Abmahnungen gegen Internetblogs? Nicht mir uns!

Beispiel: Baumspenden. Dieses Foto könnte ja z.B. für 28.999 EUR abgemahnt werden. Tatsächlich dient es einem gemeinnützigen Zweck, um unsere Welt etwas nachhaltiger zu machen. Foto mit freundlicher Genehmigung  (c) Johannes Elze

 

„dass Anwälte ihre eigenen (Gebühren-)Interessen über die des Mandanten stellen, ist leider immer noch viel zu oft zu beobachten“

Christian Allerdings nur dann, wenn der Abmahner oder dessen Anwalt auch lesen können (lacht). Obwohl der Blog israel-trail.com von der „Oppenheim Kamphausen Seebauer Frontmedia LLC, 1621 Central Avenue, Cheyenne“ betrieben wird, lies die mutmaßlich von Geldgier getriebene Berliner Serienabmahnerin Angelika Kohlmeier dann sogar gegen mich persönlich abmahnen. Natürlich chancenlos. Dennoch ärgerlich. Da wurde ein lapidarer Schnappschuß (übrigens war die offizielle Verwendung genehmigt – aber das ist eine andere Sache) zu einem Streitwert vom mehr als 13.000 Euro aufgeblasen.
Jochen … dass Anwälte ihre eigenen (Gebühren-)Interessen über die des Mandanten stellen, ist leider immer noch viel zu oft zu beobachten. Nach inzwischen über 6-jährigem Rechtsstreit mit meiner (hoffentlich wirklich bald Ex-)Ehefrau kann ich da ein Lied von singen.

Der Blog israel-trail.com zählte 2020 laut STRATO-Support zu den 10 meist angegriffenen nicht kommerziell orientierter Blogs in Deutschland. Das kann man natürlich auch als Kompliment sehen. An dieser Stelle auch einmal ganz herzlichen Dank an Strato!

Die anderen warten doch nur: Wer was im Internet macht, ist einem Risiko ausgesetzt!

Abmahnfähig ist in Deutschland fast alles. Meine Mütze könnte ja geschützt sein (in diesem Fall haben meine Kinder sie für mich gestrickt). Aber die Wolle und das Muster könnten womöglich abgemahnt werden. Oder die Benutzung der Sonnenbrille „Alpina“ (lacht – ich bekomme hierfür kein Geld!). Oder das TShirt könnte geschützt sein? Oder das Halteband der Kamera. Natürlich könnte auch das Zeigen von Eilat geschützt sein usw. .

Kurzum, wer was im Internet macht, ist einem Risiko ausgesetzt! Auch wenn es für einen guten Zweck ist und auch wenn man gar keine kommerziellen Interessen verfolgt.

Foto Israel National Trail, Beitrag Abmahnungen gegen Internetblogs? Nicht mir uns!

Meine Mütze könnte ja „geschützt sein“ und abgemahnt werden! In diesem Fall haben meine Kinder sie gestrickt.

 

Gut zu wissen: Abmahner wie Angelika Kohlmeier können auch leer ausgehen

Christian Wer sich mit einer LLC in den Vereinigten Staaten anlegen will, sollte auch dort klagen, oder? (schmunzelt)
Jochen Im deutschen Wettbewerbsrecht gibt es ja den „Fliegenden Gerichtsstand“, eine ganz phantastische Wortschöpfung übrigens… Du kannst also theoretisch auch eine kirgisische Kommanditgesellschaft vor einem deutschen Gericht verklagen. Verbieten tut sich derlei indes aus prozessökonomischer Sicht, denn es ist ja fast immer abzusehen, dass der Kläger selbst im Fall des Obsiegens auf seinen Anwalts- und Gerichtskosten sitzen bleiben wird.
Christian Das sehen wohl Abmahnkanzleien durchwegs ebenso. Während ich selbst als Autor großer Internetblogs (der israel-trail.com hat z.B. eine monatliche Reichweite von 1,3 Mio Besuchern/Innen) seit Jahren absolute Ruhe habe (abgesehen von m.M. unausgegorenen Giftpfeilen), schlagen die Blitze bei meinen Freunden links und rechts nur so ein. Abmahnungen sind für Webseitenbetreiber ganz real. Oft mit extrem hohen Summen.

Was kostet eigentlich eine Gesellschaft im Ausland? Wo geht es da finanziell los? Und wie kompliziert ist all das eigentlich?

Jochen In Sachen Abmahnschutz ist die LLC in der Tat die erste Wahl, weil hier die Namen von Geschäftsführer und Gesellschafter nicht veröffentlich werden. Insoweit ist es dem Abmahner unmöglich, den Geschäftsführer als „Mitstörer“ persönlich in Anspruch zu nehmen, geschweige denn einen gerichtlich erwirkten Anspruch (Unterlassung) durchzusetzen. Das hat sicherlich schon manchem unserer LLC-Kunden Kopf und Kragen gerettet.

 

5 Tipps, wie Du Deinen Blog vor Abmahnungen von bekannten Bildersuchdiensten besser schützen kannst:

Angenommen, Du machst vieles richtig, lässt Dir die Verwendung von Bildmaterial genehmigen, benennst Quellen korrekt etc. Trotzdem gibt es keinen 100% Schutz vor Abmahnern/Innen. Folgendes könnte womöglich hilfreich sein:

 

1.

Unterscheide streng zwischen dem a) Betreiber einer Webseite und b) dem Verantwortlichen für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV – also zum Beispiel Autoren und Redakteuren, die man u.a. zur Richtigstellung etc. auffordern kann. Auch auf professionellen Nachrichtenseiten werden Autoren i.d.R. nicht die Webseite betreiben und Abmahnungen wie ein Blitzableiter auf sich ziehen.

 

2. Überlasse das Betreiben der Webseite einem anderen, zum Beispiel einem gemeinnützigen Verein in Italien, oder einer LLC in den USA.

 

3. Verhindere aktiv automatisierte Webseitenarchivierung durch Dienste wie die https://archive.org/ , denn die ungefragte Sicherung Deiner Websinhalte ist auch für Abmahnkanzleien eine wunderbare Beweisquelle. (To do: Hinweis im Impressum zur Nichtverwertung, robots.txt, .htaccess, Bot-Sperren – und falls schon geschehen DCMA-Takedown-Notice und Einrichten einer Sperre. All das kostet Dich nichts, kann aber über viel entscheiden.

 

4. WordPress? Dann solltest Du die Medienverzeichnisse definitiv NICHT in /Jahr/Monat/Bild organisieren. Denn die Rechnung der Abmahner lautet wömöglich wie folgt: Summe x Zeit.
5. Foto löschen? Dann bitte richtig. Zum Beispiel in der Mediathek. Endgültig. Und in allen Auflösungen. Wer ein abgemahntes Bild nur vom Beitrag entfernt, bezahlt im Anschluß womöglich die Vertragsstrafe der Strafbewährten Unterlassung.

Wie kann man seriöses und zum Beispiel gemeinnützig orientiertes Engagement im Internet schützen?

Christian Apropos Kopf und Kragen: Mir würden aus dem Stand heraus ein paar Dutzend Webseitenbetreiber einfallen, für die das eine Überlegung wert wäre. Vielleicht gibt es aber auch eine gewisse Trägheit und Vorurteile. Dabei kann doch eine Webseite durchaus von einer Gesellschaft betrieben werden – sowie bei vielen bekannten Webseiten eben auch. All das muss doch keine Privatperson tun, es könnte doch auch eine juristische Person sein. Die kann auch im Ausland sein.

Wie würdest Du Vorurteilen und Ängsten begegnen?

Jochen Wegen der sich immer wieder ändernden Rechtsprechung und der damit einhergehenden, oft existenziellen Rechtsunsicherheiten sollten Auslandsgesellschaften in vielen Bereichen, allen voran bei Internetforen und Blogs, eigentlich Standard sein. Aber Vorsicht: Die LLC ist natürlich kein Freibrief für Rechtsverletzungen aller Art. Die Grenzen (insbesondere des Straf-)Rechts müssen immer die Leitplanken bleiben.
Christian Da sind wir ganz einer Meinung. Ich spreche ganz bewusst von seriösen, engagierten und ehrlichen Beiträgen im Internet. Aber es kann z.B. nicht angehen, dass bei der offiziellen Verwendung eines abgestimmten Pressefotos eines Politikers am Ende die Fotografin auf die aberwitzige Idee kommt, das Foto bei sämtlichen Blogbetreibern (erneut) zu versilbern und da mal eben 13.000 Euro in den Raum stellt. Auf so was hat keiner Bock! Wenn man eine Betreiber-Gesellschaft für eine Webseite mit einem Mausklick beautragen könnte, dann würde man es wohl tatsächlich tun…
Jochen Ich glaube, die Gründung einer Auslandsgesellschaft ist heute so leicht, schnell und kostengünstig möglich, dass sie für einen risikobewußten Webseitenbetreiber keine große Hürde mehr darstellt. Meine Erfahrung ist allerdings, dass es oftmals genau hieran, am Risikobewusstsein, fehlt…
Christian Sehe ich genauso. Als Webdesigner werde ich oft erst dann angerufen, wenn die Hütte bereits brennt. Heftigere Abmahnungen sehe ich mittlerweile fast jede Woche. Dass es heute professionelle Bildersuchdienste gibt und auch Anwälte, die eine Urheberrechtsverletzung dann quasi auf Provisionsbasis verfolgen, könnte Abmahner schnell auch mal zur hirnlosen Beauftragung verleiten. Aber ich gebe Dir Recht: Webseitenbetreibern scheint oft ein grundlegendes Verständnis für die Risiken zu fehlen. Was kostet eigentlich eine LLC so?
Jochen Die jährlichen Kosten für Principal Office in Wyoming (mit unbeschränkter Postweiterleitung bis zum Kunden), den gesetzlich vorgeschriebenen Registered Agent und unser Sorglos-Paket einschließlich Abgabe des jährlichen Annual Reports und aller in den USA anfallenden Amtsgebühren betragen nur EUR 430. Eine zusätzliche „Franchise Tax“ gibt es im Gegensatz zu den meisten anderen Bundesstaaten in Wyoming nicht. Die Gesamtkosten der LLC betragen damit ganze 1,18 Euro am Tag.

Limited Liability Company (LLC)
Die Limited Liability Company (LLC; deutsch Unternehmen mit beschränkter Haftung) ist eine Rechtsform von Unternehmen in den USA, die gegebenenfalls und je nach Bundesstaat der Vereinigten Staaten sowohl einer Corporation als auch einer Partnership ähnlich sein kann.
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Limited_Liability_Company

 

Bekanntes Beispiel: McDonald’s Deutschland LLC 

 

Christian Die „Frontmedia“ ist eine LLC. Nicht ungewöhnlich, oder?
Jochen Absolut nicht. Nachdem die Anonymisierung bei englischen und auch irischen Limiteds aufgrund gesetzlicher Neuerungen nicht mehr funktioniert, steigen unsere LLC-Neugründungszahlen seit 2, 3 Jahren stetig an, wobei dieser Trend vom Brexit aktuell zusätzlich befeuert wird. Für 2021 rechne ich damit, dass die Anzahl unserer Neugründungen von Wyoming-LLC’s an die von irischen Limiteds heranreichen wird.

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https://limited24.de/

Abmahnung gegen Blogs: „Risiken werden oft leider erst dann erkannt, wenn der Schadensfall eingetreten ist“

Christian Ein guter Freund ist Vorstand eines gemeinnützigen Vereins – gerade in diesem Moment funkt er mich an. Zufälle gibt es nicht, oder? Aktuell geht es bei seinem gemeinnützigen Verein um eine fiese und geldgierige Abmahnung in 5(!)-Stelliger Höhe für ein lapidares Versehen. So etwas bedroht die gemeinnützige Arbeit (in diesem Fall für Israel) und natürlich auch den ganzen Verein als solches. Eine LLC könnte man im allerschlimmsten Fall auch opfern, oder?
Jochen Hier gilt das, was ich gerade schon sagte: Risiken werden oft leider erst dann erkannt, wenn der Schadensfall eingetreten ist. Dieser Schaden kann dann natürlich kaum noch begrenzt werden, wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist. Zur Abwehr zukünftiger Schäden ist die LLC aber oft die beste Gestaltung.
Christian Ein Shop-Betreiber oder Vereinsvorstand würde womöglich nach dem zweiten Glas Rotwein sagen: Ist das alles eigentlich seriös? Und was sagt das deutsche Finanzamt dazu? Was sagen meine Freunde? Wo ist der Haken?
Jochen Hier rate ich jedem Interessenten zu einer möglichst objektiven, gut durchdachten Abwägung, welche Rechtsform am besten geeignet ist. Nach dem zweiten Glas Rotwein ist das naturgemäß etwas schwieriger, aber am nächsten Morgen wird dann hoffentlich die Erkenntnis reifen, dass der deutsche Gesetzgeber seinen Bürgern ganz bewusst die Möglichkeit bietet, völlig legal auf bestimmte ausländische Rechtsformen zurückzugreifen. Wie es die Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage (ich glaube der Grünen) zum Thema Limited einmal so schön ausgedrückt hat, erhöht sich damit die Wahrscheinlichkeit, dass der Unternehmer auf genau diejenige (in- oder ausländische) Rechtsform zurückgreifen kann, die seinen individuellen Zielen am besten Rechnung trägt.

RA Robert Tille

 unterstützt soziales Engagement

Auch mit deutschen Rechtsformen kann man womöglich als Webseitenbetreiber/In gut fahren, auch wenn es z.B. um Abmahnwellen geht. Hier unterstützt Rechtsanwalt Robert Tille u.a. zahlreiche Projekte und immer wieder auch soziale Anliegen.

Lese hierzu auch Über die Abmahnung der Angelika Kohlmeier gegen unsen Israel-Trail Redakteur

 

 

Christian Als Webdesigner habe ich sicher einige Kunden/Innen, die sicher gerne mal mit Dir telefonieren würden. Jochen, was kostet ein (kurzes) Telefonat mit Dir? Was kostet Dein Rat? Und was kostet Deine Hilfe?
Jochen Gar nichts. Das ist ganz wichtig. Jeder, der überlegt, eine englische, irische oder US-Gesellschaft zu gründen, kann mir seine Fragen stellen, und ich bemühe mich, möglichst noch am gleichen Tag eine brauchbare und vor allem auch ehrliche Antwort zu liefern. Wir wollen, dass unsere Kunden ihre Ziele mit ihrer Rechtsformwahl erreichen und somit auch lange unsere Kunden bleiben; lieber sage ich einem Interessenten, dass seine Ziele nicht zu erreichen sind, als für ihn eine Limited oder LLC zu gründen, die sich als Ergebnis einer Fehlplanung entpuppt.

Jeder muss selbst wissen, was ihm/ihr wichtig ist

 

Christian Jochen, mal weg von den Haftungsfragen. Was kann sonst noch für eine Gesellschaftsgründung im Land x oder y sprechen?
Jochen Jenseits der Steuerfrage, bei der es leider sehr viel mehr Wunschdenken als Faktenwissen gibt, sind ein effektiver Haftungsschutz und Asset Protection die wesentlichen Aspekte. Das geht durchaus in beide Richtungen:

A) Wie kann ich mein Privatvermögen vor unternehmerischen Risiken schützen – hier spielt die LLC eine wesentliche Rolle –, aber auch

B) Wie kann ich bestehende und künftige Vermögenswerte schützen, wenn ich in einen Rechtsstreit mit schlechten Erfolgsaussichten hineingezogen werde – hier haben wir vor 8 Jahren den Begriff der „Stiftungs-Limited“ erfunden. Stiftungs-Limiteds ermöglichen etwa auch den geschäftlichen Neustart während einer Privatinsolvenz.

Christian Und wo findet man Infos dazu?
Jochen Auf Limited24.de natürlich. Dort finden sich umfassende Informationen zu Möglichkeiten und Grenzen von LLC’s, Stiftungs- und klassischen Limiteds. Und wem das zu viel Text ist, der kann mich wie gesagt auch gern anrufen oder seine Fragen per E-Mail loswerden.

Wie immer, wollen wir auch hier an dieser Stelle eine gemeinnützige Stelle fördern: Baumpflanzen für Israels größte Grüne Organisation.

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Vertrauen, wenn man einen Weg zusammen geht

Christian Jochen, Du selbst warst ja noch nie in Israel. Was würde Dich interessieren?
Jochen In der Tat kenne ich Israel noch nicht, und Israel steht ganz oben auf unserer Urlaubsagenda, wenn die Pandemie das zulässt. Es ist ja ein sehr gegensätzliches Land, und das wollen wir in seiner Bandbreite kennenlernen. Was wir besuchen wollen ist natürlich das Tote Meer, Jerusalem, aber auch die besetzten Gebiete in Palästina und zum Kontrast ein paar Tage im pulsierenden Tel Aviv. Meine Kinder, meine Partnerin und ich sind alle sehr neugierig!
Christian Würdest Du mich eine Tages auf einer einfachen aber traumhaft schönen Etappe für einen Tag durch die Wüste Negev begleiten? Würdest Du mir vertrauen?
Jochen Du brennst ja dafür, und dafür muss es einen Grund geben. Ich kenne die Gegend nur von Google Earth, und darum lautet die Antwort: Gern!
Christian Ganz persönlich: Warum können andere Dir vertrauen?
Jochen Das zu beurteilen, überlasse ich gern den Freunden, Kunden und Geschäftspartnern, die mich schon lange genug kennen.

 

Wow. Ganz herzlichen Dank für die unglaublich ehrlichen Worte!!

Kontakt zu Jochen Hüls:

Jochen Hüls
https://limited24.de/
Email: jhu@Limited24.de
Tel.: 089 / 273702-33

 

Nur mal so, weil wir hier im letzten Monat zusätzlich 236.415 Besucher/Innen mit Suchbegriffen „Jerusalema“ und „Abmahnung“ hatten. Mit Warner Music haben wir nichts zu tun. Auch mit der Jerusalema-Dance-Challenge nicht.

Warner Music und die Jerusalema-Dance-Challenge

Von Kleinbeigebern wird womöglich vielfach das falsche Signal gesendet – noch dazu, wenn es sich um Behörden handelt. Denn damit schaden sie womöglich dem kleinen Ottonormalverbraucher massiv. Nachgeben als Vorbild? Geht leicht, wenn es sch um öffentliche Gelder handelt.

Ein Kommentar von Christian Seebauer

Wer kennt sie nicht, die Jerusalema-Dance-Challenge? Tanzen für einen guten Zweck? Wehe dem, der ein gut gemeintes Video im Internet postet. Ungemach droht ja in soclen Fällen womöglich nicht nur von Konzernen, die hier Urheberrechtsinteressen vertreten und ahnungslose Blogger/Innen womöglich mit Forderungen überziehen könnten.

Viel schlimmer finde ich, wenn ausgerechnet Behörden ganz offen demonstrieren, dass man am besten einfach bezahlt und sich um die Bürger mit ihren Problemen, lassen Sie es ich drastisch sagen: Einen Dreck zu scheren scheint. Gerade von einer Polizeibehörde z.B. – die ja von unseren öffentlichen Steuergeldern lebt oder auch von der Politik, hätte ich da schon maximale juristische Gegenwehr bis zur letzten Instanz erwartet. Gerade Behörden (Steuerbehörden etc.) ziehen ja schnell mal alle Register, um den kleinen Bürger mit allerlei juristischen Mitteln zu konfrontieren. Wenn es aber um Verhalten geht, welches man durchaus auch in der Nähe einer Erpressung sehen könnte – sorry – wenn es alos um Urheberrecht geht, dann zeigen uns auchgerechnet Behörden, dass man dem womöglich sang und klanglos nachgibt. Ist ja womöglich nicht deren Geld, sondern eben öffentliches Geld. Aus meiner Sicht ist das das absolut falsche Signal.

Kurzum: Der dumme Ottonormalverbraucher hat doch Null Chance, wenn ausgerechnet Behörden uns hier sofort mit 100%-Zahlungsbereitschaft in den Rücken fallen. So jedenfalls kann man Lizenzforderer oder Abmahner auch ermuntern, einfach eine hohe Forderung zu stellen. Aber auch hier scheint sich womöglich herauszustellen, dass Webseitenbetreiber oder Account-Betreiber ausserhalb Deutschlands… Aber gut lassen wir das. (siehe oben).

 

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Christian Jochen, seit vielen Jahren stehst Du dem Outdoorblog israel-trail.com nun sehr engagiert mit Rat und Tat zur Seite. Damals war eine eigene Rechtsform für Blogger - noch dazu im Ausland - kaum vorstellbar. Aber bedrohliche Angriffs-Szenarien, die deutschen Webseitenbetreiber/Innen begegnen (z.B. systematische Abmahnungen), die waren auch damals schon da. Selbst wenn man sich für eine gute Sache einsetzt, z.B. für einen gemeinnützigen Verein, einen Wanderblog, oder für die Deutsch-Israelische Freundschaft und alles richtig macht ist man vor Abmahnwahnsinn als deutsche/r Webseitenbetreiber/In nicht gefeit. Eine Firmengründung in den USA oder sonst wo scheint allerdings nach wie vor vielen Webseitenbetreibern undenkbar, doch es gibt gute Gründe dafür... Jochen Da hast Du sicherlich Recht, Christian. Der große Limited-Boom begann 2003, seitdem haben sich nach Untersuchungen des Statistischen Bundesamts weit über 100.000 Limiteds in Deutschland niedergelassen. 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Mehr dazu -> Christian Manch einer würde bei einem Firmensitz im Ausland sofort an Steuervermeidungs-Modelle oder etwas Illegales denken. Darum geht es aber womöglich vielen bodenständigen Webseitenbetreibern absolut gar nicht. Sie alle zahlen gerne ihre Steuern in Deutschland. Doch sie wollen nicht jede Woche wegen irgendetwas abgemahnt werden, nur weil in Deutschland anscheinend jeder irgendwie alles und jeden abmahnen will und dem anderen kostbare Zeit und Geld raubt. In den USA könnten Streitwerte bekanntermaßen extrem viel höher sein. Aber auch die Risiken der Angreifer sind womöglich nicht ganz so ohne. Nach meiner Erfahrung als Webdesigner und meiner Kunden/Innen scheinen sich die meisten offenbar dann anscheinend doch sehr genau zu überlegen, ob sie wirklich einen Webseitenbetreiber als juristische Person in den Vereinigten Staaten angreifen wollen. Bekannt sind mir jedenfalls noch keine für Abmahner erfolgreich verlaufene Fälle. Jochen Der Schutz vor Abmahnungen ist sicherlich ein häufiges Motiv für die Gründung einer Auslandsgesellschaft, daneben spielen aber auch Aspekte wie Asset Protection, internationale Expansion oder schlicht die oft erheblich geringeren Bürokratiehürden von Auslandsgesellschaften eine Rolle. Wie Du weißt, müssen LLC’s keine Bilanzen veröffentlichen. Das gilt sogar dann, wenn eine deutsche Zweigniederlassung beim Handelsregister eingetragen ist. Dem Unternehmer bleibt damit schlicht mehr Zeit für sein Kerngeschäft! "dass Anwälte ihre eigenen (Gebühren-)Interessen über die des Mandanten stellen, ist leider immer noch viel zu oft zu beobachten" Christian Allerdings nur dann, wenn der Abmahner oder dessen Anwalt auch lesen können (lacht). Obwohl der Blog israel-trail.com von der „Oppenheim Kamphausen Seebauer Frontmedia LLC, 1621 Central Avenue, Cheyenne“ betrieben wird, lies die mutmaßlich von Geldgier getriebene Berliner Serienabmahnerin Angelika Kohlmeier dann sogar gegen mich persönlich abmahnen. Natürlich chancenlos. Dennoch ärgerlich. Da wurde ein lapidarer Schnappschuß (übrigens war die offizielle Verwendung genehmigt – aber das ist eine andere Sache) zu einem Streitwert vom mehr als 13.000 Euro aufgeblasen. Jochen … dass Anwälte ihre eigenen (Gebühren-)Interessen über die des Mandanten stellen, ist leider immer noch viel zu oft zu beobachten. Nach inzwischen über 6-jährigem Rechtsstreit mit meiner (hoffentlich wirklich bald Ex-)Ehefrau kann ich da ein Lied von singen. Der Blog israel-trail.com zählte 2020 laut STRATO-Support zu den 10 meist angegriffenen nicht kommerziell orientierter Blogs in Deutschland. Das kann man natürlich auch als Kompliment sehen. An dieser Stelle auch einmal ganz herzlichen Dank an Strato! Die anderen warten doch nur: Wer was im Internet macht, ist einem Risiko ausgesetzt! Abmahnfähig ist in Deutschland fast alles. Meine Mütze könnte ja geschützt sein (in diesem Fall haben meine Kinder sie für mich gestrickt). Aber die Wolle und das Muster könnten womöglich abgemahnt werden. Oder die Benutzung der Sonnenbrille "Alpina" (lacht - ich bekomme hierfür kein Geld!). Oder das TShirt könnte geschützt sein? Oder das Halteband der Kamera. Natürlich könnte auch das Zeigen von Eilat geschützt sein usw. . Kurzum, wer was im Internet macht, ist einem Risiko ausgesetzt! Auch wenn es für einen guten Zweck ist und auch wenn man gar keine kommerziellen Interessen verfolgt. Gut zu wissen: Abmahner wie Angelika Kohlmeier können auch leer ausgehen Christian Wer sich mit einer LLC in den Vereinigten Staaten anlegen will, sollte auch dort klagen, oder? (schmunzelt) Jochen Im deutschen Wettbewerbsrecht gibt es ja den „Fliegenden Gerichtsstand“, eine ganz phantastische Wortschöpfung übrigens… Du kannst also theoretisch auch eine kirgisische Kommanditgesellschaft vor einem deutschen Gericht verklagen. Verbieten tut sich derlei indes aus prozessökonomischer Sicht, denn es ist ja fast immer abzusehen, dass der Kläger selbst im Fall des Obsiegens auf seinen Anwalts- und Gerichtskosten sitzen bleiben wird. Christian Das sehen wohl Abmahnkanzleien durchwegs ebenso. Während ich selbst als Autor großer Internetblogs (der israel-trail.com hat z.B. eine monatliche Reichweite von 1,3 Mio Besuchern/Innen) seit Jahren absolute Ruhe habe (abgesehen von m.M. unausgegorenen Giftpfeilen), schlagen die Blitze bei meinen Freunden links und rechts nur so ein. Abmahnungen sind für Webseitenbetreiber ganz real. Oft mit extrem hohen Summen. Was kostet eigentlich eine Gesellschaft im Ausland? Wo geht es da finanziell los? Und wie kompliziert ist all das eigentlich? Jochen In Sachen Abmahnschutz ist die LLC in der Tat die erste Wahl, weil hier die Namen von Geschäftsführer und Gesellschafter nicht veröffentlich werden. Insoweit ist es dem Abmahner unmöglich, den Geschäftsführer als „Mitstörer“ persönlich in Anspruch zu nehmen, geschweige denn einen gerichtlich erwirkten Anspruch (Unterlassung) durchzusetzen. Das hat sicherlich schon manchem unserer LLC-Kunden Kopf und Kragen gerettet. 5 Tipps, wie Du Deinen Blog vor Abmahnungen von bekannten Bildersuchdiensten besser schützen kannst: Angenommen, Du machst vieles richtig, lässt Dir die Verwendung von Bildmaterial genehmigen, benennst Quellen korrekt etc. Trotzdem gibt es keinen 100% Schutz vor Abmahnern/Innen. Folgendes könnte womöglich hilfreich sein: 1. Unterscheide streng zwischen dem a) Betreiber einer Webseite und b) dem Verantwortlichen für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV - also zum Beispiel Autoren und Redakteuren, die man u.a. zur Richtigstellung etc. auffordern kann. Auch auf professionellen Nachrichtenseiten werden Autoren i.d.R. nicht die Webseite betreiben und Abmahnungen wie ein Blitzableiter auf sich ziehen. 2. Überlasse das Betreiben der Webseite einem anderen, zum Beispiel einem gemeinnützigen Verein in Italien, oder einer LLC in den USA. 3. Verhindere aktiv automatisierte Webseitenarchivierung durch Dienste wie die https://archive.org/ , denn die ungefragte Sicherung Deiner Websinhalte ist auch für Abmahnkanzleien eine wunderbare Beweisquelle. (To do: Hinweis im Impressum zur Nichtverwertung, robots.txt, .htaccess, Bot-Sperren - und falls schon geschehen DCMA-Takedown-Notice und Einrichten einer Sperre. All das kostet Dich nichts, kann aber über viel entscheiden. 4. Wordpress? Dann solltest Du die Medienverzeichnisse definitiv NICHT in /Jahr/Monat/Bild organisieren. Denn die Rechnung der Abmahner lautet wömöglich wie folgt: Summe x Zeit. 5. Foto löschen? Dann bitte richtig. Zum Beispiel in der Mediathek. Endgültig. Und in allen Auflösungen. Wer ein abgemahntes Bild nur vom Beitrag entfernt, bezahlt im Anschluß womöglich die Vertragsstrafe der Strafbewährten Unterlassung. Wie kann man seriöses und zum Beispiel gemeinnützig orientiertes Engagement im Internet schützen? Christian Apropos Kopf und Kragen: Mir würden aus dem Stand heraus ein paar Dutzend Webseitenbetreiber einfallen, für die das eine Überlegung wert wäre. Vielleicht gibt es aber auch eine gewisse Trägheit und Vorurteile. Dabei kann doch eine Webseite durchaus von einer Gesellschaft betrieben werden – sowie bei vielen bekannten Webseiten eben auch. All das muss doch keine Privatperson tun, es könnte doch auch eine juristische Person sein. Die kann auch im Ausland sein. Wie würdest Du Vorurteilen und Ängsten begegnen? Jochen Wegen der sich immer wieder ändernden Rechtsprechung und der damit einhergehenden, oft existenziellen Rechtsunsicherheiten sollten Auslandsgesellschaften in vielen Bereichen, allen voran bei Internetforen und Blogs, eigentlich Standard sein. Aber Vorsicht: Die LLC ist natürlich kein Freibrief für Rechtsverletzungen aller Art. Die Grenzen (insbesondere des Straf-)Rechts müssen immer die Leitplanken bleiben. Christian Da sind wir ganz einer Meinung. Ich spreche ganz bewusst von seriösen, engagierten und ehrlichen Beiträgen im Internet. Aber es kann z.B. nicht angehen, dass bei der offiziellen Verwendung eines abgestimmten Pressefotos eines Politikers am Ende die Fotografin auf die aberwitzige Idee kommt, das Foto bei sämtlichen Blogbetreibern (erneut) zu versilbern und da mal eben 13.000 Euro in den Raum stellt. Auf so was hat keiner Bock! Wenn man eine Betreiber-Gesellschaft für eine Webseite mit einem Mausklick beautragen könnte, dann würde man es wohl tatsächlich tun... Jochen Ich glaube, die Gründung einer Auslandsgesellschaft ist heute so leicht, schnell und kostengünstig möglich, dass sie für einen risikobewußten Webseitenbetreiber keine große Hürde mehr darstellt. Meine Erfahrung ist allerdings, dass es oftmals genau hieran, am Risikobewusstsein, fehlt… Christian Sehe ich genauso. Als Webdesigner werde ich oft erst dann angerufen, wenn die Hütte bereits brennt. Heftigere Abmahnungen sehe ich mittlerweile fast jede Woche. Dass es heute professionelle Bildersuchdienste gibt und auch Anwälte, die eine Urheberrechtsverletzung dann quasi auf Provisionsbasis verfolgen, könnte Abmahner schnell auch mal zur hirnlosen Beauftragung verleiten. Aber ich gebe Dir Recht: Webseitenbetreibern scheint oft ein grundlegendes Verständnis für die Risiken zu fehlen. Was kostet eigentlich eine LLC so? Jochen Die jährlichen Kosten für Principal Office in Wyoming (mit unbeschränkter Postweiterleitung bis zum Kunden), den gesetzlich vorgeschriebenen Registered Agent und unser Sorglos-Paket einschließlich Abgabe des jährlichen Annual Reports und aller in den USA anfallenden Amtsgebühren betragen nur EUR 430. Eine zusätzliche „Franchise Tax“ gibt es im Gegensatz zu den meisten anderen Bundesstaaten in Wyoming nicht. Die Gesamtkosten der LLC betragen damit ganze 1,18 Euro am Tag. Limited Liability Company (LLC) Die Limited Liability Company (LLC; deutsch Unternehmen mit beschränkter Haftung) ist eine Rechtsform von Unternehmen in den USA, die gegebenenfalls und je nach Bundesstaat der Vereinigten Staaten sowohl einer Corporation als auch einer Partnership ähnlich sein kann. Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Limited_Liability_Company Bekanntes Beispiel: McDonald’s Deutschland LLC Christian Die „Frontmedia“ ist eine LLC. Nicht ungewöhnlich, oder? Jochen Absolut nicht. Nachdem die Anonymisierung bei englischen und auch irischen Limiteds aufgrund gesetzlicher Neuerungen nicht mehr funktioniert, steigen unsere LLC-Neugründungszahlen seit 2, 3 Jahren stetig an, wobei dieser Trend vom Brexit aktuell zusätzlich befeuert wird. Für 2021 rechne ich damit, dass die Anzahl unserer Neugründungen von Wyoming-LLC’s an die von irischen Limiteds heranreichen wird. Anzeige: Abmahnung gegen Blogs: "Risiken werden oft leider erst dann erkannt, wenn der Schadensfall eingetreten ist" Christian Ein guter Freund ist Vorstand eines gemeinnützigen Vereins – gerade in diesem Moment funkt er mich an. Zufälle gibt es nicht, oder? Aktuell geht es bei seinem gemeinnützigen Verein um eine fiese und geldgierige Abmahnung in 5(!)-Stelliger Höhe für ein lapidares Versehen. So etwas bedroht die gemeinnützige Arbeit (in diesem Fall für Israel) und natürlich auch den ganzen Verein als solches. Eine LLC könnte man im allerschlimmsten Fall auch opfern, oder? Jochen Hier gilt das, was ich gerade schon sagte: Risiken werden oft leider erst dann erkannt, wenn der Schadensfall eingetreten ist. Dieser Schaden kann dann natürlich kaum noch begrenzt werden, wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist. Zur Abwehr zukünftiger Schäden ist die LLC aber oft die beste Gestaltung. Christian Ein Shop-Betreiber oder Vereinsvorstand würde womöglich nach dem zweiten Glas Rotwein sagen: Ist das alles eigentlich seriös? Und was sagt das deutsche Finanzamt dazu? Was sagen meine Freunde? Wo ist der Haken? Jochen Hier rate ich jedem Interessenten zu einer möglichst objektiven, gut durchdachten Abwägung, welche Rechtsform am besten geeignet ist. Nach dem zweiten Glas Rotwein ist das naturgemäß etwas schwieriger, aber am nächsten Morgen wird dann hoffentlich die Erkenntnis reifen, dass der deutsche Gesetzgeber seinen Bürgern ganz bewusst die Möglichkeit bietet, völlig legal auf bestimmte ausländische Rechtsformen zurückzugreifen. Wie es die Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage (ich glaube der Grünen) zum Thema Limited einmal so schön ausgedrückt hat, erhöht sich damit die Wahrscheinlichkeit, dass der Unternehmer auf genau diejenige (in- oder ausländische) Rechtsform zurückgreifen kann, die seinen individuellen Zielen am besten Rechnung trägt. RA Robert Tille unterstützt soziales Engagement Auch mit deutschen Rechtsformen kann man womöglich als Webseitenbetreiber/In gut fahren, auch wenn es z.B. um Abmahnwellen geht. Hier unterstützt Rechtsanwalt Robert Tille u.a. zahlreiche Projekte und immer wieder auch soziale Anliegen. Lese hierzu auch Über die Abmahnung der Angelika Kohlmeier gegen unsen Israel-Trail Redakteur Christian Als Webdesigner habe ich sicher einige Kunden/Innen, die sicher gerne mal mit Dir telefonieren würden. Jochen, was kostet ein (kurzes) Telefonat mit Dir? Was kostet Dein Rat? Und was kostet Deine Hilfe? Jochen Gar nichts. Das ist ganz wichtig. Jeder, der überlegt, eine englische, irische oder US-Gesellschaft zu gründen, kann mir seine Fragen stellen, und ich bemühe mich, möglichst noch am gleichen Tag eine brauchbare und vor allem auch ehrliche Antwort zu liefern. Wir wollen, dass unsere Kunden ihre Ziele mit ihrer Rechtsformwahl erreichen und somit auch lange unsere Kunden bleiben; lieber sage ich einem Interessenten, dass seine Ziele nicht zu erreichen sind, als für ihn eine Limited oder LLC zu gründen, die sich als Ergebnis einer Fehlplanung entpuppt. Jeder muss selbst wissen, was ihm/ihr wichtig ist Christian Jochen, mal weg von den Haftungsfragen. Was kann sonst noch für eine Gesellschaftsgründung im Land x oder y sprechen? Jochen Jenseits der Steuerfrage, bei der es leider sehr viel mehr Wunschdenken als Faktenwissen gibt, sind ein effektiver Haftungsschutz und Asset Protection die wesentlichen Aspekte. Das geht durchaus in beide Richtungen: A) Wie kann ich mein Privatvermögen vor unternehmerischen Risiken schützen – hier spielt die LLC eine wesentliche Rolle –, aber auch B) Wie kann ich bestehende und künftige Vermögenswerte schützen, wenn ich in einen Rechtsstreit mit schlechten Erfolgsaussichten hineingezogen werde – hier haben wir vor 8 Jahren den Begriff der „Stiftungs-Limited“ erfunden. Stiftungs-Limiteds ermöglichen etwa auch den geschäftlichen Neustart während einer Privatinsolvenz. Christian Und wo findet man Infos dazu? Jochen Auf Limited24.de natürlich. Dort finden sich umfassende Informationen zu Möglichkeiten und Grenzen von LLC’s, Stiftungs- und klassischen Limiteds. Und wem das zu viel Text ist, der kann mich wie gesagt auch gern anrufen oder seine Fragen per E-Mail loswerden. Wie immer, wollen wir auch hier an dieser Stelle eine gemeinnützige Stelle fördern: Baumpflanzen für Israels größte Grüne Organisation. Anzeige: Vertrauen, wenn man einen Weg zusammen geht Christian Jochen, Du selbst warst ja noch nie in Israel. Was würde Dich interessieren? Jochen In der Tat kenne ich Israel noch nicht, und Israel steht ganz oben auf unserer Urlaubsagenda, wenn die Pandemie das zulässt. Es ist ja ein sehr gegensätzliches Land, und das wollen wir in seiner Bandbreite kennenlernen. Was wir besuchen wollen ist natürlich das Tote Meer, Jerusalem, aber auch die besetzten Gebiete in Palästina und zum Kontrast ein paar Tage im pulsierenden Tel Aviv. Meine Kinder, meine Partnerin und ich sind alle sehr neugierig! Christian Würdest Du mich eine Tages auf einer einfachen aber traumhaft schönen Etappe für einen Tag durch die Wüste Negev begleiten? Würdest Du mir vertrauen? Jochen Du brennst ja dafür, und dafür muss es einen Grund geben. Ich kenne die Gegend nur von Google Earth, und darum lautet die Antwort: Gern! Christian Ganz persönlich: Warum können andere Dir vertrauen? Jochen Das zu beurteilen, überlasse ich gern den Freunden, Kunden und Geschäftspartnern, die mich schon lange genug kennen. Wow. Ganz herzlichen Dank für die unglaublich ehrlichen Worte!! Kontakt zu Jochen Hüls: Jochen Hüls https://limited24.de/ Email: jhu@Limited24.de Tel.: 089 / 273702-33 Nur mal so, weil wir hier im letzten Monat zusätzlich 236.415 Besucher/Innen mit Suchbegriffen "Jerusalema" und "Abmahnung" hatten. Mit Warner Music haben wir nichts zu tun. Auch mit der Jerusalema-Dance-Challenge nicht. Warner Music und die Jerusalema-Dance-Challenge Von Kleinbeigebern wird womöglich vielfach das falsche Signal gesendet - noch dazu, wenn es sich um Behörden handelt. Denn damit schaden sie womöglich dem kleinen Ottonormalverbraucher massiv. Nachgeben als Vorbild? Geht leicht, wenn es sch um öffentliche Gelder handelt. Ein Kommentar von Christian Seebauer Wer kennt sie nicht, die Jerusalema-Dance-Challenge? Tanzen für einen guten Zweck? Wehe dem, der ein gut gemeintes Video im Internet postet. Ungemach droht ja in soclen Fällen womöglich nicht nur von Konzernen, die hier Urheberrechtsinteressen vertreten und ahnungslose Blogger/Innen womöglich mit Forderungen überziehen könnten. Viel schlimmer finde ich, wenn ausgerechnet Behörden ganz offen demonstrieren, dass man am besten einfach bezahlt und sich um die Bürger mit ihren Problemen, lassen Sie es ich drastisch sagen: Einen Dreck zu scheren scheint. Gerade von einer Polizeibehörde z.B. - die ja von unseren öffentlichen Steuergeldern lebt oder auch von der Politik, hätte ich da schon maximale juristische Gegenwehr bis zur letzten Instanz erwartet. Gerade Behörden (Steuerbehörden etc.) ziehen ja schnell mal alle Register, um den kleinen Bürger mit allerlei juristischen Mitteln zu konfrontieren. Wenn es aber um Verhalten geht, welches man durchaus auch in der Nähe einer Erpressung sehen könnte - sorry - wenn es alos um Urheberrecht geht, dann zeigen uns auchgerechnet Behörden, dass man dem womöglich sang und klanglos nachgibt. Ist ja womöglich nicht deren Geld, sondern eben öffentliches Geld. Aus meiner Sicht ist das das absolut falsche Signal. Kurzum: Der dumme Ottonormalverbraucher hat doch Null Chance, wenn ausgerechnet Behörden uns hier sofort mit 100%-Zahlungsbereitschaft in den Rücken fallen. So jedenfalls kann man Lizenzforderer oder Abmahner auch ermuntern, einfach eine hohe Forderung zu stellen. Aber auch hier scheint sich womöglich herauszustellen, dass Webseitenbetreiber oder Account-Betreiber ausserhalb Deutschlands... Aber gut lassen wir das. (siehe oben). Anzeige: Mehr zum Thema Abmahnungen gegen israel-trail.com Israel-Trail Post H1 Headlines Abmahner können auch leer aus gehen. Gut so! Array ( [0] => Blogbetreiber riskieren schnell mal hohe Streitwerte und Abmahnsummen [1] => Warner Music und die Jerusalema-Dance-Challenge ) H2 Headlines zum Shvil Israel Beitrag Array ( [0] => Webseitenbetreiber eine LLC? Absolut normal. [1] => "dass Anwälte ihre eigenen (Gebühren-)Interessen über die des Mandanten stellen, ist leider immer noch viel zu oft zu beobachten" [2] => Die anderen warten doch nur: Wer was im Internet macht, ist einem Risiko ausgesetzt! [3] => Gut zu wissen: Abmahner wie Angelika Kohlmeier können auch leer ausgehen [4] => 5 Tipps, wie Du Deinen Blog vor Abmahnungen von bekannten Bildersuchdiensten besser schützen kannst: [5] => Wie kann man seriöses und zum Beispiel gemeinnützig orientiertes Engagement im Internet schützen? [6] => Abmahnung gegen Blogs: "Risiken werden oft leider erst dann erkannt, wenn der Schadensfall eingetreten ist" [7] => Jeder muss selbst wissen, was ihm/ihr wichtig ist [8] => Vertrauen, wenn man einen Weg zusammen geht [9] => Kontakt zu Jochen Hüls: [10] => Mehr zum Thema Abmahnungen gegen israel-trail.com ) Keywords zu diesem Israel-Trail-Beitrag:

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